Polen

Überblick

Polen - Gesundheitssystem

 

Allgemeines - Polnische Krankenversicherung
In Polen gilt seit 1999 das reformierte Gesundheitssystem der allgemeinen gesundheitlichen Fürsorge. Im Zuge der Umsetzung wurden im Januar 1999 zunächst 16 regionale Krankenkassen und eine landesweite Krankenkasse für uniformierte Bedienstete gegründet.

Im April 2003 trat an die Stelle der Krankenkassen der Nationale Gesundheitsfonds »Narodowy Fundusz Zdrowia« – NFZ. Es gibt wieder eine Zentralverwaltung mit 16 Woiwodschaftszweigstellen. Die Zweigstellen sind entsprechend der Gebietsgliederung des Staatsgebietes organisiert.

Der NFZ ist Entscheidungsträger und Geldverwalter des Gesundheitswesens und direkt dem Gesundheitsminister unterstellt.

Um Leistungen der Krankenversicherung gewähren zu können, sind öffentliche und nicht öffentliche Leistungserbringer verpflichtet, mit dem NFZ einen Vertag abzuschließen.

Wichtigste Finanzierungsquelle der gesundheitlichen Fürsorge sind die Einnahmen aus den Beiträgen zur Krankenversicherung.

Aufbau und Leistungen – Polnische Krankenversicherung
Kostenlose medizinische Leistungen stehen in Polen den sogenannten Leistungsempfängern zu. Hierzu zählen

  • Personen, die der allgemeinen Krankenversicherungspflicht unterliegen (Pflicht- und freiwillige Versicherung) und
  • Nichtversicherte mit der polnischen Staatsbürgerschaft und dem Wohnsitz in Polen, die das Einkommenskriterium erfüllen, das in Art. 8 des Gesetzes vom 12. März 2004 über die Sozialhilfe genannt wird.

Die Bedingungen für die Gewährung der Leistungen sowie der Umfang der zustehenden medizinischen Versorgung wurden durch das Gesetz vom 27. August 2004 über Leistungen der durch öffentliche Mittel finanzierten Gesundheitspflege festgelegt.

Ein Leistungsempfänger ist zu kostenlosen Sachleistungen berechtigt, sofern er sich an die entsprechend dafür ausgewiesenen Stellen wendet. Es muss sich um einen Leistungserbringer handeln, der einen entsprechenden Vertrag mit dem Nationalen Gesundheitsfonds abgeschlossen hat.

Informationen über Vertragsleistungserbringer sind in der jeweiligen Zweigstelle des Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) erhältlich. Vor der Praxis ist dann immer ein Schild mit dem NFZ-Logo zu sehen

Medizinische Hinweise zu Leistungen in Polen für deutsche Staatsbürger
Ein Versicherter, der sich vorübergehend in Polen aufhält, wie z.B. für eine Reise, kann, soweit erforderlich, Gesundheitsleistungen nach polnischem Recht in Anspruch nehmen.

Sach- bzw. Gesundheitsleistungen können sein: Ärztliche Grundversorgung, ambulante Fachversorgung, Krankenhausbehandlung, zahnärztliche Behandlung oder Rettungsdienst und Krankentransport.

Wichtig für deutsche Staatsbürger ist das Mitführen des Anspruchsausweises, der Europäischen Versicherungskarten oder einer provisorischen Ersatzbescheinigung. Im Erkrankungsfall sollte immer eines der Dokumente vorgelegt werden können, um kostenlose Grundleistungen in Anspruch nehmen zu können. Dazu ist ein Identitätsnachweis, wie der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Sollte ärztliche Hilfe benötigt werden, sind folgende weitere Hinweise zu beachten:

  1. Das Aufsuchen eines Vertragsarztes eines öffentlichen oder nichtöffentlichen Gesundheitszentrums ist vertraglich an den Nationalen Gesundheitsfonds oder NFZ gebunden. Die medizinische Grundversorgung umfasst die Behandlung und Beratung durch einen Allgemeinmediziner.
  2. Im Falle einer Behandlung durch einen Facharzt wird eine Überweisung vom Allgemeinmediziner benötigt, ausgenommen es handelt sich um Gynäkologen und Geburtshelfer, Zahnärzte, Hautärzte, Fachärzte für Venenerkrankungen, Onkologen, Augenärzte, Psychiater.
  3. Auch bei Unfall, plötzlicher Erkrankung, Verletzung, Vergiftung, lebensbedrohlichem Gesundheitszustand sowie Entbindung wird unverzüglich geleistet medizinische Hilfe.
  4. Die Nummer des Rettungsdienstes ist 999 oder 112.
  5. Sollte es sich um einen Notfall handeln und eine Einlieferung ins Krankenhaus anstehen, kann sich auch ohne ärztlichen Überweisungsschein direkt ans Krankenhaus gewendet werden. Im Krankenhaus erhält der Patient alle Behandlungen, Untersuchungen und Medikamente kostenlos.
  6. Bei Aufsuchen eines Privatarztes, der keinen Vertrag mit dem NFZ hat, müssen alle Kosten privat bezahlt werden. Die Praxen verfügen über individuelle Preislisten.
  7. Bei zahnärztlichen Behandlungen ist nur eine einfache Grundversorgung kostenlos. Die gesetzliche Leistungsliste ist in jeder Zahnarztpraxis erhältlich. Alle darüber hinausgehenden Behandlungen und Materialien werden dem Patienten privat in Rechnung gestellt.
    Anmerkung: Es bestehen z.B. Möglichkeiten auf eine Zahnersatzbehandlung in Polen. Dafür sollte sich der Patient vorab einen Heil- und Kostenplan von einem polnischen Zahnarzt erstellen lassen und diesen vor Anwendung zunächst zur Anerkennung bei seiner Krankenkasse einreichen.
  8. Bei verschriebenen Medikamenten und Hilfsmitteln ist in der Regel ein bestimmter Betrag vom Patienten zu übernehmen. Zuzahlungen/Gebühren sind abhängig vom Medikament wie in Deutschland vom Patienten zu zahlen. Das Rezept ist gegen Vorlage der Anspruchsbescheinigung in jeder Apotheke einzulösen.
  9. Sollte eine Behandlung nicht wie oben angesprochen in Anspruch genommen, sondern selbst bar bezahlt werden, wird empfohlen, sich eine Rechnung ausstellen und quittieren zu lassen. Daheim wird von der Krankenkasse geprüft, welcher Betrag eventuell erstattet werden kann.

Spezielle Wünsche und Fragen zur Auslandsreise sollten möglichst vor einer Reise an die eigene Krankenkasse oder andere Gesundheitseinrichtungen herangetragen werden.

Es ist in jedem Fall immer ratsam, zur Minderung des Kostenrisikos und um zusätzliche Leistungen wie z.B. einen Rücktransport abzusichern, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Auf den Internetseiten der deutschen Botschaft in Warschau wird eine Liste mit Ärzten, medizinischen Einrichtungen und Notrufnummern in Polen zum Herunterladen angeboten.

JöHu

Quellen:
Alpen-Adria Universität Klagenfurt
Archäologisches Museum Biskupin
Außenministerium der Republik Polen
Auswärtiges Amt
Barmer
Bertelsmann Stiftung
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Botschaft der Republik Polen in Berlin
Bundesministerium für Gesundheit
CIA World Factbook
Das Polen Magazin
Deutsche Botschaft Warschau
Deutscher Bundestag
Europäische Kommission
e-warsaw.pl
exchange-rates.org
flug.idealo.de
GKV Spitzenverband
Health Policy Monitor
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