Slowenien

Überblick

Slowenien - Gesundheitssystem

 

Allgemeines - Slowenische Krankenversicherung

Nach der Loslösung aus dem ehemaligen Bundesstaatenverbund Jugoslawien und der Entstehung eines unabhängigen Sloweniens im Jahre 1991, begann im Land ein umfassender struktureller Veränderungsprozess. Im Zuge der Neuausrichtung wurden auch Reformen im Gesundheitssystem in die Wege geleitet.

Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes über Gesundheitsfürsorge und Krankenversicherung von 1992 sind entscheidende Erneuerungen in der slowenischen Krankenversorgung erfolgt und die Basis für einen bis heute andauernder Prozess in der laufenden Ergänzung und Modernisierung des Gesundheitswesens gelegt worden.

Ein wichtiger Schritt der neuen Gesetzgebung war 1992 die Initiierung und Neugründung der Nationalen Krankenversicherungsanstalt (»Zavod za zdravstveno zavarovanje Slovenije« - ZZZS). Die ZZZS ist bis heute die einzige öffentliche Krankenkasse im Land und damit alleiniger Anbieter der für alle Bürger Sloweniens obligatorischen Krankenversicherung.

In dem beitragsfinanzierten System ist die Nationale Krankenversicherungsanstalt (ZZZS) zuständig für den Einzug und die Verwaltung der Krankenkassenbeiträge sowie die Verteilung der Mittel für die Gesundheitsfürsorge und andere Programme. Die Behörde umfasst 10 Regionalstellen und 45 Büros auf lokaler Ebene. Sie arbeitet nach den Prinzipien: Non-Profit, Solidarität, soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit bei der Versorgung.

Die Hauptverantwortung für den slowenischen Gesundheitsapparat liegt bei der Regierung und dem Parlament. Auf dieser Ebene wird der finanzielle Rahmen für die Pflichtversicherung sowie die Höhe der Beiträge festgelegt. Für die strategische Planung, gesundheitspolitische Entscheidungen und die Implementierung von Maßnahmen ist das Gesundheitsministerium verantwortlich. Dem Gesundheitsministerium steht in beratender Funktion ein Gesundheitsrat (National Board Health Council) zur Seite.

Was die Organisationsstruktur in den Gemeinden angeht, ist diese weitestgehend autonom angelegt. Die örtlichen Gesundheitsstellen sind jedoch mehr für die Umsetzung der medizinischen Primärversorgung als für planerische Aufgaben zuständig.

Slowenien zählt heute zu den am weitesten entwickelten Staaten weltweit in Bezug auf informationstechnologischen Standard im Gesundheitswesen. Besonders erwähnenswert ist die kontinuierliche Entwicklung und Umsetzung im Bereich des Gesundheitskartensystems. Bereits im Jahre 2000 gehörte Slowenien zu den ersten europäischen Ländern, die eine nationale Krankenversicherungskarte für die Bevölkerung sowie eine „Health Professional Card“ für z.B. Ärzte, Pfleger, Apotheker einführten. Slowenien wurde im Jahr 2000 mit einem internationalen Preis für die besonders umfassende und effiziente Lösung im Bereich der Chipkartetechnik im Gesundheitssektor ausgezeichnet. Engagement, Einsatz und Entwicklungsgeist haben den Bereich der elektronischen Kommunikation bis heute kontinuierlich weiterentwickeln lassen.

Aufbau und Leistungen – Slowenische Krankenversicherung

Alle slowenischen Staatsbürger sind Teil des öffentlichen Krankenversicherungssystem der ZZZS und entsprechend dort pflichtversichert. Die Finanzierung des Gesundheitssystems erfolgt zum überwiegenden Teil durch Beitragszahlungen.

Es gibt verschiedene Versichertengruppen, wobei zu den wichtigsten die Arbeitnehmer, Selbstständigen, Rentner und Landwirte zählen. Die Höhe der Beitragszahlungen ist abhängig vom Gehalt bzw. Einkommen. Rentner zahlen einen gewissen Prozentsatz von ihrer Pension, Künstler und Landwirte tragen ein Fixum bei. Der größte Part fließt über die Beschäftigten in das System, paritätisch getragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Das KV-System tritt auch für Personengruppen ein, die wirtschaftlich inaktiv sind. Die zu bezahlenden Beiträge werden in diesen Fällen von der öffentlichen Hand bzw. den Kommunen aufgebracht.

Die medizinische Primärversorgung erfolgt in der Regel durch Einzelpraxen oder die Gesundheitszentren. Jeder Versicherte ist somit frei bei der Wahl eines Allgemeinmediziners oder Zahnarztes. Bei Behandlung durch einen Spezialisten aufzusuchen, eine Klinikbehandlung oder bei therapeutischem Rat, ist eine Überweisung des Hausarztes notwendig.

Durch diese Pflichtmitgliedschaft ergeben sich die Vorraussetzungen für einen Leistungsanspruch. Versicherte können im Krankheitsfall ihren Anspruch auf a) Gesundheitsversorgung in Einrichtungen des „Public Health Service Network“ und / oder b) finanzielle Leistungen, wie Krankengeld, geltend machen. Leistungen können entweder anteilig oder auch voll übernommen werden.

Im »Public Health Service Network« waren 2007 etwa 231 öffentliche Gesundheitseinrichtungen organisiert, davon 61Gesundeheitszentren, 26 Krankenhäuser, 24 Apotheken, 15 Gesundheitsressorts und 105 Pflegeeinrichtungen sowie 1.514 Ärztinnen und Ärzte. Neben den genannten Leistungserbringern gibt es reine Privatärzte, die nicht zu diesem Netzwerk zählen und deren Dienste, mit Ausnahme von Notfallsituationen, direkt bezahlt werden müssen.

Bei der Nutzung der unter a) genannten Einrichtungen im Sinne der Primärversorgung werden gewisse Leistungen unentgeltlich angeboten, in der Regel solche der medizinischen Grundversorgung. Komplexe Behandlungen oder Leistungen wie z.B. Zahnbehandlungen, Brillen aber auch Medikamente, medizinische Hilfsmittel, sind immer mit einer Zuzahlung verbunden Diese bewegt sich zwischen 5 % und 75 %.

Um die volle Kostenübernahme zu erreichen, werden Zusatzversicherungen von einigen privaten Versicherungsgesellschaften angeboten. Zusammen mit dem Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung deckt die KV nahezu alle Leistungen ab, die außerhalb des Grundpakets der Krankenversicherung liegen.

Mittlerweile sind annähernd 90% der slowenischen Bevölkerung im Besitz einer privaten Krankenzusatzversicherung. Die Zuzahlungen der Patienten sind ein wichtiger Faktor für die Einnahmenseite im Gesundheitswesen.

Medizinische Hinweise zu Leistungen in der Slowakei für deutsche Staatsbürger

Für gesetzlich Krankenversicherte, die sich z.B. zwecks einer Urlaubsreise vorübergehend im EU-Mitgliedstaat Slowenien aufhalten, ist Krankenversicherungsschutz gewährleistet.

Gemäß slowenischem Recht können im Krankheitsfall Sachleistungen wie z.B. ärztliche Versorgung, oder Krankenhausbehandlung in Anspruch genommen werden. Jeder deutsche Staatsbürger sollte dabei als Anspruchsnachweis seine Europäische Versicherungskarte oder eine provisorische Ersatzbescheinigung vorlegen können.

Im Erkrankungsfall sollte immer eines der Dokumente vorgelegt werden können, um kostenlose Grundleistungen zu erhalten.

Weitere zu beachtende Hinweise sind:

  1. Für die Inanspruchnahme medizinischer Dienste durch einen Allgemeinmediziner oder Zahnarzt, wendet sich der Versicherte an eine Gesundheitseinrichtung oder an einen Vertragsarzt. Auskünfte über ansässige Vertragsärzte erteilen die Regionalstellen der nationalen Krankenversicherungsanstalt (»Območna Zavod za zdravstveno zavarovanje Slovenije« - ZZZS).
  2. Bei Behandlung durch einen Facharzt wird eine Überweisung vom Allgemeinmediziner benötigt.
  3. In schwerwiegenden Fällen kann unter Umständen stationäre Behandlung erforderlich sein. Der Vertragsarzt wird dann eine Überweisung ausstellen. In Notfällen wird im Krankenhaus auch ohne ärztlichen Überweisungsschein behandelt.
  4. Vom Arzt verschriebene Medikamente können in jeder Apotheke eingelöst werden.
  5. In der Regel sind Zuzahlungen zu leisten. Über die Höhe der Beteiligung an medizinischen Dienstleistungen, Medikamenten und Hilfsmitteln sollte man sich beim Arzt oder der Krankenversicherungsanstalt vorab informieren.
  6. Sollte eine Behandlung nicht wie oben angesprochen in Anspruch genommen, sondern selbst bar bezahlt werden, wird empfohlen, sich eine Rechnung über die erbrachte Leistung ausstellen und quittieren zu lassen. Daheim wird von der Krankenkasse geprüft, ob und gegebenenfalls welcher Betrag erstattet werden kann.

Spezielle Wünsche und Fragen zur Auslandsreise sollten möglichst vor einer Reise mit der eigenen Krankenkasse oder einer anderen Gesundheitseinrichtung geklärt werden.

Es ist in jedem Fall immer ratsam, zur Minderung des Kostenrisikos und um zusätzliche Leistungen wie z.B. einen Rücktransport abzusichern, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Mehr Informationen zum slowenischen Gesundheitssystem sowie Fragen zu den Themen Leistungen und Kosten erhalten Interessierte auf den Internetseiten der nationalen Krankenversicherungsanstalt ZZZS.

JöHu

Quellen:
Airlinetickets.de
Alpen Adria-Universität Klagenfurt
Auswärtiges Amt
Billig Flieger Vergleich.de
Billiger Telefonieren.de
Bundesagentur für Arbeit
Bundesministerium für Gesundheit
CIA World Factbook
Das Ärzteblatt
Deutsche Botschaft Laibach
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA)
EU Gesundheitsportal
Europäische Kommission
Fit for travel
Fluege traveleurope.com
German Healtcare
Gkv Spitzenverband
IJS.si
In your pocket
Ljubljana Calling.com
Maribor-pohorje.si
Medical Tourism.eu
Meyers Lexikon
park-skocjanske-jame.si
Telemedizinführer
teltarif.de
tnp.si
Verein zu Förderung der elektronischen Signatur
Via Michelin
Visitljubljana.si
World Health Organization
Barmer
ZZZS

Gast - 11.11.2010 - 18:10
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