Türkei - GesundheitssystemAllgemeines - Türkische Gesundheitsversorgung
Seit der Gründung der türkischen Republik im Jahre 1923 durch Mustafa Kemal »Atatürk« hat sich das Land in seiner wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung vornehmlich an Westeuropa angelehnt.
Als wichtige Grundlage und Basis für eine zukünftige Entwicklung hin zu einem modernen und fortschrittlichen Staat wird auch die Umsetzung eines funktionierenden Gesundheitssystems gesehen. Die Gesundheit gilt heute als fundamentales Element der sozialen Entwicklung eines Landes. Daran wird in der Türkei bereits seit Jahrzehnten gearbeitet.
Einige gesundheitspolitische Veränderungen sind in den Jahren nach 2003 erfolgt, zuletzt mit dem im Jahr 2006 verabschiedeten Gesetz zu den Sozialversicherungsinstitutionen „Sosyal Sigortalar Güvenlik Kurumu Kanunu“ und dem Gesetz zur Sozial- und Krankenversicherung „Sosyal Sigortalar ve Genel Saðlýk Sigortasý Kanunu“ sowie dem kürzlichen Inkrafttreten dieser Reform zum 1. Oktober 2008.
Aufbau und Leistungen - Türkische Gesundheitsversorgung
Familien- bzw. Allgemeinmediziner arbeiten in einem Team mit anderem Gesundheitspersonal und bieten neben präventiven Fürsorgeleistungen auch diagnostische und therapeutische Leistungen sowie Reha-Maßnahmen. Sollte eine spezielle Behandlung durch einen Facharzt notwendig sein, greift das neu formierte Überweisungssystem, auf sich der praktizierende Arzt stützt.
Ein wichtiger Bestandteil der primären Gesundheitsversorgung sind die mobilen Dienste. Diese Leistungen gewinnen vor allem im ländlichen Raum an Bedeutung, wo eine Ausweitung des Services stattfindet.
Seit der Einführung des Systems der integrierten Primärversorgung ist das Familienmedizin-Modell bereist in 23 von 81 Provinzen eingeführt worden.
Medizinische Hinweise zu Leistungen in der Türkei
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das türkische Sozialversicherungssystem noch in einer Umbruchphase befindet. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Krankenversicherungsleistungen kann es daher zu Abweichungen und Veränderungen kommen, die zum Zeitpunkt der Erwähnung noch nicht bekannt waren.
Grundsätzlich wird die Krankenversorgung in der Türkei als gut eingestuft.
Sollte der Fall einer ungeplanten Behandlung anstehen, können Gesundheitsleistungen wie etwa ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung in Anspruch genommen werden.
Art und Umgang des Sachleistungsanspruchs richten sich nach den türkischen Gesetzen. Bei kostenfreien Leistungen handelt es sich nur um Notfallversorgung, wohingegen z.B. alle weiteren Nachfolgebehandlungen und Betreuungsmaßnahmen in einem Krankenhaus bis zu 100% der Kosten ausmachen können.
Folgende Hinweise sind weiter zu beachten:
- Sollte medizinischer Hilfe benötigt werden, wendet sich der Reisende an eine Regionalstelle der Sozialversicherungsanstalt »Sosyal Güvenlik Kurumu – SGK«, in der Nähe des Urlaubsortes.
- Die entsprechende Regionalstelle stellt dann auf den Namen des zu Versorgenden eine Art Gesundheitshilfedokument gemäß dem Sozialversicherungsabkommen »Sosyal Güvenlik Sözleşmesine Göre Sağlık Yardim Belgesi« aus. Mit der Bescheinigung wendet man sich direkt an eine staatliche Gesundheitseinrichtung (»Devlet Sağlık Tesisi«) des Gesundheitsministeriums.
- Nach neuer Gesetzgebung ist es auch möglich, sich in eine private Einrichtung zu begeben, sofern diese einen Vertrag mit der SGK abgeschlossen hat. Hier ist zu beachten, dass die Patientenbelastungen um maximal 30% über den mit der SGK verhandelten Behandlungskosten liegen können. Diese Mehrkosten hat der Patient zu tragen.
- Sollte der Reisende von einem Vertragsarzt zwecks für eine benötigte Versorgung in eine andere Ortschaft geschickt werden, können Mehrkosten entstehen, die zunächst selbst zu leisten sind. In einer nahegelegenen SGK-Regionalstelle wird dann geprüft, ob eine Kostenerstattung nach türkischem Recht möglich ist.
- Bei schwerwiegenden Erkrankungen und der Erforderlichkeit einer stationären Behandlung, wird der Patient vom Vertragsarzt entweder an ein staatliches Krankenhaus, eine Uniklinik »Üniversite Kliniği« oder eine andere Gesundheitseinrichtung überwiesen. Der Krankenhausbehandlung geht eine Genehmigung durch die SGK voraus. Es kann auch ein vertraglich an die SGK gebundenes Privatkrankenhaus aufgesucht werden, wobei wieder zu beachten ist, dass die Patientenbelastung um maximal 30% über den mit der SGK verhandelten Behandlungskosten liegen können. Die Mehrkosten hat immer der Patient zu tragen.
- Vom Arzt verschriebene Medikamente können in einer Vertragsapotheke eingelöst werden.
- In der Regel fallen Gebühren für ärztliche Behandlungen und Medikamente an.
- Es ist empfehlenswert, sich vor jeder Leistungserbringung direkt zu erkundigen, ob die Behandlung abgedeckt ist, und welche Gebühren und eventuelle weiterführenden Kosten entstehen können.
- Sollte eine Behandlung nicht wie oben angesprochen in Anspruch genommen, sondern selbst bar bezahlt werden, wird empfohlen, sich eine Rechnung über die erbrachte Leistung ausstellen und quittieren zu lassen.
Eine vorherige medizinische Beratung durch einen Arzt oder Tropenmediziner ist zu empfehlen.
Spezielle Gesundheitsfragen sollten möglichst vor einer Reise geklärt werden.
Es ist zu empfehlen, eine individuell bestückte Reiseapotheke mitzunehmen.
JöHu
Quellen:
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Auswärtiges Amt
Barmer Ersatzkasse
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BKK FTE
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Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Bundeszentrale für politische Bildung
CIA World Factbook
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CRM – Centrum für Reisemedizin
Das Ärzteblatt
Das Gesundheitsministerium der Türkei
Deutsche Botschaft Ankara
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) e.V.
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
Deutsches Generalkonsulat Istanbul
Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer
Die Europäische Kommission - National Regulations on Ethics and Research in Turkey
Die Presse
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European Country of Origin Information Network
European Observatory on Health Systems and Policies - WHO European Centre for Health Policy
Fischer-Almanach
Friedrich-Ebert-Stiftung Büro Türkei
Generaldirektion des Presse- und Informationsamtes der Türkei
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Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
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Historicum net
iMOVE - beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
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Isoplan Marktforschung Saarbrücken
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Medical Wellness - Das Branchenmagazin
Organization for Economic Co-operation and Development
Österreichisches Rotes Kreuz
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RZ-online: „Kurzurlaub unterm Laser: Türkische Augenkliniken“. 08.10.2008. Sozialversicherungsinstitution der Republik Türkei
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Stiftung Zentrum für Türkeistudien, 2008: „Türkeitourismus aus Deutschland“. Essen: Universität Duisburg - Essen.
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Telemedizinführer Deutschland
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Universität Witten/Herdecke - Fakultät für Medizin
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Wiki Voyage
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World Health Organization
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