Rechtsprechung Behandlung im EU Ausland

 
ludwig

Also ich habe mal eine Frage.
Der europäische Gerichtshof hat ja irgendwelchen Richtlinien zugestimmt zu Behandlungen im Ausland und der Kostenübernahme.
Kennt sich damit hier jemand aus?
Was kann ich im Ausland machen lassen und was wird mit bezahlt?

Vielen Dank für die Hilfe

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Georg - 16.04.2009 - 9:19
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Ich habe mal ein bisschen nachgelesen! Mitglieder von gesetzlichen Krankenversicherungen können sich jetzt auch ambulant im europäischen Ausland behandeln lassen. Die Krankenkassen müssen auch ohne vorherige Genehmigung die Kosten erstatten. Jetzt musste man ja fast immer Klagen (hat aber meist recht bekommen…) Patienten sollten also mehr Recht bekommen! Wichtig ist, dass die Kosten nur in Höhe der Kosten im Heimatland übernommen werden müssen! Schau mal hier: sueddeutsche.de/wissen/858/463466/text/ ftd.de/politik/europa/:Medizinische-Versorgung-Arztbesuche-im-Ausland-werden-bezahlt/494808.html
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Gast - 21.08.2009 - 17:41
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Hallo, zu beachten ist lediglich, dass der Zahnersatz im Ausland genehmigungspflichtig ist, das heißt man muss vorher einen Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen. Wenn man sich im Ausland die Zähne richten lässt, gibt es aber auch EU-weit eine zweijährige Gewährleistungspflicht für Kronen und Prothesen etc. Ich glaube, man kann auch die Nachsorge in Deutschland machen lassen.
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http://www.flymedic.de/node/389 http://www.flymedic.de/node/389 http://www.flymedic.de/node/389