Zahnimplantate

Überblick

Zahnimplantate - Ablauf

 

Ein Implantat besteht üblicherweise aus drei Teilen: einem Implantatkörper, der im Knochen verankert wird (schrauben- oder zylinderförmig), einem obenauf sitzenden Implantataufbau (Abutment oder Implantatpfosten), der als Verbindung zwischen dem Implantatkörper und des Zahnersatzes fungiert, sowie einer zuoberst aufgesetzten Suprakonstruktion in Form eines festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatzes. Nach Abschluss der Behandlung ist nur die Suprakonstruktion nach außen hin ersichtlich.6

Der Einsatz des Implantates läuft in der Regel unter örtlicher Betäubung ab, bei umfangreicheren Maßnahmen gegebenenfalls auch unter Vollnarkose.
Nach Eröffnung der Schleimhaut im betroffenen Bereich wird in zwei Schritten und mit zwei verschiedenen Bohrern ein kleines Loch in den Knochen gebohrt und so ein Implantatbett bereitet. Bei schraubenförmigen Implantatkörpern sind die Wände des Lochs gewindeartig, damit das Implantat später fest im Knochen verankert bleibt. Für die Bohrung wird üblicherweise die vorher angefertigte Bohrschablone benutzt, damit das Implantat millimetergenau eingesetzt werden kann. Nun wird das Implantat eingesetzt und die Wunde verschlossen. Teilweise wird ein Provisorium eingesetzt. Durch die Betäubung verlaufen all diese Schritte in der Regel schmerzfrei. Patientenaussagen zufolge wird das Ziehen eines Zahnes als wesentlich unangenehmer als der Einsatz eines Implantates empfunden. Nach Einsatz des Implantates beginnt die Einheilzeit. Während dieser Zeit heilt die Wunde im Knochen um das Implantat -der Körper bildet neue Blutgefäße und später Narbengewebe, sogenannte Osteoblasten (knochenbildende Zellen) bilden neues Gewebe, das später verknöchert. Die darin enthaltenen Knochenbälkchen bilden bei der sogenannten Osseointegration Verbindungen zum Implantat aus, mit dem Ergebnis, dass der kleine Spaltraum zwischen diesem und dem Implantatbett ausgefüllt wird und das Implantat im Knochen hohe Stabilität erfährt.7

Die Einheildauer beträgt im Oberkiefer in der Regel 4-6 Monate, im Unterkiefer 3-5 Monate.8

In einer zweiten Sitzung erfolgt die Freilegung der Implantate durch die erneute kleinflächige Eröffnung der Schleimhaut unter lokaler Betäubung. Anschließend wird eine sogenannte Einheilkappe oder auch Sulkusformer aus Titan aufgeschraubt. Während der sich anschließenden zweiten Einheilphase stülpt sich die Schleimhaut um diesen Aufbau und heilt aus.

Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, die zweite Eröffnung der Schleimhaut zu vermeiden. Dies nennt man dann ein einphasiges Implantat: der Implantatkörper ragt so weit über die Schleimhaut hinaus, dass der Zahnersatz nach der ersten Einheilzeit direkt angefertigt und später zusammen mit dem Implantatpfosten angebracht werden kann.9

Nach Ablauf der etwaigen zweiten Einheilphase von 1-2 Wochen wird ein Abdruck Ihres Gebisses angefertigt, nach dem der Zahntechniker Ihren Zahnersatz herstellt. Ist dieser fertig, wird in einer weiteren Sitzung der Sulkusformer gegen den dauerhaft verbleibenden Implantatpfosten getauscht und darauf der angefertigte Zahnersatz durch Aufschrauben oder Einzementierung befestigt.10

Die möglichen Zahnersatze richten sich nach Art des Problems. Ein denkbarer Zahnersatz bei einzelnen fehlenden Zähnen, bei größeren Lücken sowie bei verkürzten Zahnreihen sind Kronen. Bei mehreren fehlenden Zähnen in Reihe wird teilweise auch darauf verzichtet, für jeden Zahn ein eigenes Implantat anzufertigen, sondern die Kronen untereinander verbunden. Bei annähernd oder komplett zahnlosen Kiefern ist der Einsatz von implantatgestützten Brücken oder abnehmbaren Prothesen denkbar.11

Welcher Zahnersatz für Sie in Frage kommt, muss in der Planungsphase mit Ihrem Zahnarzt geklärt werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserem Themenspecial Zahnimplantate.
 

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